Seit einigen Jahren wird das Chrom 6-Verbot vor allem bei Unternehmen im Bereich der Oberflächenbehandlung heiß diskutiert. Denn 2013 wurde Chrom VI Oxid (Chromtrioxid) in die Liste zulassungspflichtiger Stoffe aufgenommen. Grund dafür sind krebserzeugende und mutagene Eigenschaften.
Doch was genau hat es eigentlich mit dem Chrom 6-Verbot auf sich? Und ab wann müssen Unternehmen besonders aufpassen? Der folgende Beitrag liefert wichtige Fakten und Möglichkeiten zur Verwendung, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können.
Was ist Chrom VI (Chromtrioxid)?
Bei Chrom VI handelt es sich um eine spezielle Form des Chroms, die auch als hexavalentes Chrom bekannt ist. Die Bezeichnung ist auf das sechswertige Chromatom zurückzuführen, die chemische Formel lautet Cr(VI).
Chrom 6 ist vor allem für seine toxischen Eigenschaften bekannt und kann aufgrund dessen krebserregend und mutagen wirken. Schon die Inhalation und Hautkontakt können gesundheitliche Risiken mit sich bringen und zu Beschwerden führen. Dazu gehören Atemwegsprobleme und Hautreizungen und sogar langfristige Beschwerden wie Krebs.
Aus diesem Grund wurden ein Chrom 6-Verbot und Reglementierungen ins Leben gerufen, um sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Verbraucher:innen zu schützen.
Chrom 6-Verbot 2024 – ein komplettes Verbot gibt es nicht!
Seitdem vom Chrom 6-Verbot die Rede ist, herrschen bei zahlreichen Unternehmen in verschiedenen Bereichen Missverständnisse, Verwirrung und Falschmeldungen. Fakt ist: Ein komplettes Chrom 6-Verbot gibt es nicht!
Vielmehr ist die Verwendung von Chrom VI autorisierungspflichtig. Unternehmen müssen also eine Zulassung beantragen, um Chrom VI beispielsweise im Bereich der Oberflächenbehandlungen auch weiterhin verwenden zu dürfen.
Der Hintergrund: Mögliche Gesundheitsrisiken für Verwender:innen und Verbraucher:innen
Chrom VI ist für seine toxischen Eigenschaften bekannt. Dadurch kann die spezifische Form des Chroms – auch bekannt als hexavalentes Chrom – potenziell krebserregend und mutagen wirken. Sie stellt also ein großes Gesundheitsrisiko für Personen dar, die beispielsweise bei der Herstellung und Verwendung von Produkten in Kontakt kommen.
Durch die erhöhte bekannte Gefährlichkeit entschied sich aufgrund dessen die Europäische Union dafür, strenge Vorschriften zu erlassen. Die Chrom Verwendung ist hierin genau reglementiert und begrenzt.
So ist innerhalb von Unternehmen sichergestellt, dass sämtliche Verfahren, Arbeitsplätze und Produkte genauen Standards entsprechen. Ziel ist es also, Arbeitnehmer:innen und Verbraucher:innen zu schützen.
Welche Unternehmen und Bereiche sind davon betroffen?
Von einem möglichen Chrom 6-Verbot und Reglementierungen können zahlreiche Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Bereichen betroffen sein. Das gilt vor allem für diejenigen, die in Industriezweigen tätig sind, bei denen verschiedene Verwendungen von Chrom VI üblich sind. Dazu gehören vor allem:
- Galvanotechnik
- Metallbeschichtung & -verarbeitung
- Lederherstellung
- Farb- und Pigmentherstellung
- Automobilindustrie
- Luftfahrtindustrie
Seitdem Chrome 6 laut REACH-Verordnung in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen wurde, müssen Unternehmen Antrag auf Zulassung stellen. Hierin ist detailliert nachzuweisen, dass die Verwendung von Chrom VI sicher erfolgt. Außerdem dürfen keine alternativen Stoffe für bestimmte Produktionsprozesse möglich sein.
Anschließend erfolgt eine Überprüfung des Antrages zur Zulassung beim Gremium der Europäischen Union. Wird stattgegeben, ist eine zeitlich befristete Zulassung möglich. Ein solcher Antrag ist jedoch nicht für jedes Unternehmen wirtschaftlich darstellbar, da die Kosten hierfür regelmäßig im Bereich von 100.000 Euro bis 250.000 Euro liegen.
Auch Expositionsmessungen sind erforderlich, um ein Chrom 6-Verbot zu vermeiden
Möchten Unternehmen verhindern, dass beispielsweise der Prozess Gelb-Verzinken verboten wird, sind darüber hinaus Expositionsmessungen erforderlich. Sie sind zwingend durchzuführen, um eine Zulassung für Chrom VI zu erhalten.
Bei derartigen Messungen werden bestimmte Bereiche gemessen, die den Chrom 6 Grenzwert nicht überschreiten dürfen. Dazu gehören Bereiche wie Emissionen, Abwasser und der Arbeitsplatz selbst, bei denen es zu direkten Verwendungen von Chrom VI Oxid kommt.
Stichtag für die Expositionsmessungen für Chrom VI war übrigens der 18. Juni 2021. Die Messergebnisse mussten anschließend bis zum 18. Dezember 2021 an die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) übermittelt werden. Außerdem ist eine wiederholende jährliche Messung erforderlich, um die Zulassung zu behalten und ein Chrom 6-Verbot zu vermeiden.
Die REACH-Verordnung bildet die Grundlage für ein Verbot von Chromium 6
Grundlage für ein mögliches Chrom 6-Verbot bildet die sogenannte REACH-Verordnung. Hierbei handelt es sich um die „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals“ – (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) der Europäischen Union.
Ziel von REACH ist es, Gesundheit und Umwelt bei der Verwendung von Chemikalien vor Risiken zu schützen. Hierin ist genau festgelegt, wann welche Chemikalien unter bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommen dürfen.
Die Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe und ein damit verbundenes mögliches Chrom 6-Verbot erfolgte bereits im Jahr 2013. Der Grund dafür war, dass Chrom VI mutagene und krebserregende Eigenschaften nachgewiesen wurden.
Zulassungen sind bei der ECHA möglich
Möchten Unternehmen ein Chrom 6-Verbot gänzlich vermeiden, können Sie eine Zulassung bei der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) beantragen. Hierin legt der:die Antragsteller:in genau dar, für welche Anwendungen Chrom VI zum Einsatz kommt.
Anschließend erfolgt eine Überprüfung unter ökonomischen, ökologischen und technischen Punkten. Hier sind auch die bereits erwähnten Expositionsmessungen einzubeziehen. Außerdem wird für die Zulassung ein bestimmter Zeitraum festgelegt, in dem der Stoff auch weiterhin verwendet werden darf.
Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt das betroffene Unternehmen keinem Chrom 6-Verbot und kann es weiterhin unter den vorgegebenen Auflagen verwenden.